Anfrage zur Umsetzung einer Auflage des Landesverwaltungsamtes und zum Zeitplan der Gründung der Hufeland-Gesundheitsstiftung.

Anfrage des Herrn Montag, Fraktion FW-UH:

„Ich habe eine Anfrage an den Landrat zum Bescheid des Landesverwaltungsamtes über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes vom 26. Januar diesen Jahres. Eine Auflage, die in diesem Bescheid steht, heißt: „Zur Erschließung von wei-teren Konsolidierungspotential hat der Landkreis durch einen externen Dienstleister ein Organisationsgutachten zur Struktur der Aufgabenerledigung, insbesondere für den Jugend- und Sozialbereich, zum Forderungsmanagement, insbesondere für den Jugend- und Sozialbereich, zum Stellenplan sowie zur Personalentwicklung mit kon-kreten Angaben über künftige Bedarfe usw. erstellen zu lassen. Das Konzept ist dem Landesverwaltungsamt bis zum 30.06. vorzulegen.“

Meine Frage: Liegt das Konzept bereits vor? Ist es dem Landesverwaltungsamt zur Kenntnis gegeben? Ist beabsichtigt, dieses Konzept dem Kreistag oder dem Kreisaus-schuss auch zur Kenntnis zu geben?

Und wenn ich darf, würde ich eine weitere Frage noch gleich anschließen:

Herr Urbach hatte schon über den Zeitplan zur Gründung der Hufeland Gesundheits-stiftung gefragt und Sie haben ziemlich knapp geantwortet, wir arbeiten daran. Davon, sage ich mal, gehen wir alle aus. Was anderes hätten wir auch nicht erwartet. Ich möchte trotzdem noch mal konkreter nachfragen:
Der Terminplan 30.06. ist jetzt relativ nah. Was müsste jetzt noch geschehen? Muss der Kreistag noch Beschlüsse ändern? Welche Behörde hat gegebenenfalls noch Nachforderungen oder welche Behörde arbeitet, sag‘ ich mal, im positiven uns gut zu oder wo ran klemmt es noch? Vielen Dank“

Der Landrat merkte an, dass er wieder genauso antworten wolle: Man arbeite daran.
Es sei nicht so, dass der Kreistag oder der Kreisausschuss noch etwas nacharbeiten müsse. Er werde eine kurze Information zusammenstellen, welche Termine stattge-funden haben, was beredet wurde und wie der aktuelle Sachstand sei. Diese Informa-tion würde er am 25.06. im Kreisausschuss geben.
Er bitte um Verständnis, dass er jetzt nicht über etwas reden könne, was am Ende in Erfurt oder Weimar dazu führe, dass man sage, man mache jetzt Dienst nach Vor-schrift. Salomonisch wolle er sagen, er werde nicht das sagen, was man hören wolle, bis er das Gefühl habe, es sei auf dem Weg und es werde abgelehnt oder genehmigt.

Im Moment sei es so, dass weder der Kreisausschuss, noch der Kreistag oder die Verwaltung grundsätzliche Fragen nacharbeiten müsse. Es gehe um die alte Diskus-sion, dass es die Aktenlage der letzten fünf Jahre gebe und es gebe eine völlig andere Zielstellung. Jetzt versuche man, ohne das von der Vergangenheit in Frage zu stellen, trotzdem eine Lösung zu schaffen.

Am 25.06. im Kreisausschuss würde er auch eine Aussage treffen, ob man es bis zum 30.06. schaffe oder ob davon nicht mehr auszugehen sei.
Zur Auflage der Erstellung des Konzeptes werde er auch eine ausführliche Stellung-nahme abgeben. In den internen Gesprächen sei er nicht persönlich dabei gewesen, da dies in Zuständigkeit des Verwaltungsleiters erfolgte. Er könne so viel sagen, dass es mehrere Kontaktaufnahmen zum Landesverwaltungsamt gegeben habe. Im Ergeb-nis sei festzuhalten, dass der 30.06. auch für das Landesverwaltungsamt völlig unre-alistisch sei.
Es müssen Leistungsbeschreibungen gemacht werden und man müsse ausschreiben. Allein das zeige, dass die Zielvorgabe des Landesverwaltungsamtes aufgrund anderer Gesetzesvorschriften nicht einzuhalten sei.


Freie Wähler im Unstrut-Hainich-Kreis
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